Wichtige Hinweise für die warme Jahreszeitvon Mag. Astrid Wutte-Lang, Ombudsfrau der LWBK
- qstall
- 13. Juni
- 2 Min. Lesezeit

Mit dem Frühling kehrt das Leben wieder verstärkt ins Freie zurück – Balkon, Garten und Außenanlagen werden wieder häufiger genutzt. Aus diesem Anlass möchten wir Sie daran erinnern, dass Sicherheit und Rücksichtnahme in einem Mehrparteienhaus besonders wichtig sind. Im Sinne eines guten Miteinanders und gemäß der Hausordnung bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:
Brandschutz: Ihre Sicherheit zählt!
Brandschutzmaßnahmen dienen dem Schutz aller Hausbewohner. Bitte achten Sie daher unbedingt darauf, Brandschutztüren müssen stets geschlossen bleiben und dürfen keinesfalls verkeilt werden. Diese Türen verhindern im Ernstfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch und können Leben retten. Die Aufbewahrung von Brennstoffen jeder Art auf den Dachböden, in den Stiegenhäusern, Balkonen, Gängen und Keller(vor)räumen ist untersagt Ebenfalls aus Gründen der Sicherheit ist es strengstens untersagt, Gegenstände auf Allgemeinflächen wie Gängen, Stiegenhäusern oder Fluchtwegen zu lagern – auch keine Schuhregale, Pflanzen oder Kinderwägen.
Das Grillen mit Kohle oder Gas auf Balkonen, Loggien oder Terrassen ist untersagt, da es eine erhebliche Brandgefahr darstellt und zudem oft zu starker Rauch- und Geruchsbelästigung führt.
Frühling & Sommer: So geht gutes Zusammenleben
Verständlicherweise steigt in den warmen Monaten der Wunsch nach Entspannung im Freien. Bitte berücksichtigen Sie, dass das Rauchen auf den Balkonen, zu lautes Telefonieren und laute Unterhaltungen andere Bewohner belästigen kann. Die Ruhezeiten sind jedenfalls einzuhalten!
Achten Sie darauf, dass Sie den Schmutz auf Ihrem Balkon nicht auf den darunter liegenden Balkon kehren und beim Gießen Ihrer Blumen das Wasser nicht über das Geländer rinnt.
Pools und Planschbecken auf Balkonen sind nicht erlaubt – nicht nur wegen der erhöhten Wasserlast, sondern auch wegen der möglichen Wasserschäden bei darunterliegenden Wohnungen. Beachten Sie, dass das Aufstellen von Pools oder Planschbecken auf den Außenflächen Ihrer Wohnanlage unzulässig ist.
Die LWBK bedankt sich vielmals für Ihre Rücksichtnahme – für ein sicheres und harmoni-sches Zusammenleben!



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