
Vergabeprozess
Allgemeine Informationen
Die Landeswohnbau Kärnten (LWBK) ist mit ihren drei Gesellschaften
Kärntner Heimstätte
Neue Heimat
GWG Villach
ein gemeinnütziger Wohnbauträger.
Als gemeinnütziger Wohnbauträger unterliegt die LWBK gesetzlichen Vorgaben bei der Wohnungsvergabe. Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Wohnung sind in unserem Merkblatt zusammengefasst.
Vergaberechte und Zuständigkeiten
Einige Wohnungen, die zur LWBK gehören, werden durch externe Vergabestellen wie Gemeinden, das Land Kärnten etc. zugewiesen. Diese Wohnungen dürfen nicht direkt von uns angeboten werden. Anträge müssen in diesen Fällen direkt bei der jeweiligen Vergabestelle eingereicht werden.
Nur Wohnungen, für die die LWBK das Vergaberecht besitzt, können von uns angeboten und direkt zugewiesen werden.

Unser Vergabeprozess
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Alle Wohnungen, die durch die LWBK vergeben werden, finden Sie auf unserer Homepage.
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Wohnungswerber*innen können sich über ein Online-Formular in unsere Datenbank registrieren. Die Registrierung dient der Erfassung und stellt keine Vormerkung für eine konkrete Wohnung dar.
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Sobald eine Wohnung auf unserer Homepage erscheint, ist eine Vormerkung über den Button „Wohnung anfragen“ möglich.
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Die Anzahl der Vormerkungen pro Wohnung ist begrenzt. Ist die maximale Bewerber*innenzahl erreicht, wird die Wohnung nicht mehr angezeigt.
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Unser Wohnungsvergabe-Team prüft im Anschluss alle eingehenden Vormerkungen, nimmt Kontakt mit den Interessent*innen auf und informiert darüber, ob ein Besichtigungstermin möglich ist oder die Wohnung bereits an eine(n) andere(n) Bewerber*in vergeben wurde.