
FAQS
Interesse und Einzug
Sie füllen einfach unser Wohnungsansuchen aus. Die Formulare finden Sie auf unserer Website oder Sie holen sie direkt in unserer Zentrale ab. Hier klicken zum digitalen Wohnungsansuchen.
Für die Wohnungsvergabe der LWBK gibt es strenge, gesetzliche Regeln. Genaueres finden Sie auf unserer Seite zum Vergabeprozess.
In der Übersicht unserer freien Wohnungen können Sie sehr einfach mit Ihrem Wohnort filtern. Gerne geben wir Ihnen auch in unseren Büros in Klagenfurt oder Villach Auskunft. Auch das Wohnungsamt in Ihrer Gemeinde kann Ihnen weiterhelfen.
Wir vergeben unsere Wohnungen nach klaren Kriterien und gesetzlichen Bestimmungen. Es gibt keine klassische Warteliste. Hier klicken für mehr Informationen zur Wohnungsvergabe.
Sie brauchen ein gültiges Wohnungsansuchen und einen dringenden, ganzjährigen nachweisbaren Wohnbedarf. Außerdem müssen andere Förderkriterien erfüllt sein, zum Beispiel dürfen Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Hier klicken für mehr Informationen zur Wohnungsvergabe.
Ihre Miete deckt alle wichtigen Kosten ab: Finanzierung, Betriebskosten, Instandhaltung, Verwaltung und Steuern. Bei Zentralheizung sind auch die Heizkosten dabei, bei Fernwärmeboiler auch das Warmwasser.
Die Wohnbeihilfe beantragen Sie direkt beim Land Kärnten. Wir stellen Ihnen gerne die nötige Mietenbestätigung aus. Hier geht es zur Seite der Wohnbeihilfe des Landes Kärnten.
Das Gebäude ist von uns versichert. Für Ihr persönliches Inventar brauchen Sie aber eine eigene Haushaltsversicherung.

Wohnen
Kleine Haustiere sind kein Problem. Für einen Hund müssen Sie bei der Hausverwaltung nachfragen. Außerdem müssen Sie eine Vereinbarung einreichen (einfach via Online-Formular). Exotische Tiere wie Schlangen sind nicht erlaubt.
Nein, das geht nur mit unserer schriftlichen Erlaubnis.
Sprechen Sie einfach mit unserer Wohnungsvergabe. Wir schauen gemeinsam, was möglich ist. Bitte wenden Sie sich vor allem dann an uns, wenn sich Ihre Bedürfnisse geändert haben und Sie zum Beispiel auf Barrierefreiheit angewiesen sind.
Stellen Sie einen Antrag bei unserer Wohnungsvergabe. Hier finden Sie das notwendige Formular dazu.
Melden Sie jeden Schaden sofort bei Ihrer Hausverwaltung. Hier finden Sie das notwendige Formular dazu.
Wenden Sie sich direkt an Ihre Hausverwaltung. Viele Reparaturen übernehmen wir, manche müssen Sie selbst bezahlen.
Sprechen Sie rechtzeitig mit der Hausverwaltung. Gemeinsam planen wir, was möglich ist.
Ja, gerne! Beim Auszug dürfen die Wände aber nicht knallig bunt sein.
Das prüfen wir gerne individuell für Sie, bestimmte Voraussetzungen müssen gegeben sein.
Ja, als Hauptmieter*in müssen Sie alle Personen anmelden, die bei Ihnen wohnen.
Schicken Sie einfach das Behördendokument an die Hausverwaltung, dann aktualisieren wir Ihre Daten.
Versuchen Sie zuerst mit der Person zu sprechen, von der Sie sich gestört fühlen. Wenn das nicht hilft, wenden Sie sich an die Hausverwaltung.

Kündigung und Auszug
Die Kündigung muss immer schriftlich oder via Online-Formular erfolgen. Hier finden Sie das Kündigungsformular.
Die Fristen stehen in Ihrem Mietvertrag. Bei Fragen hilft Ihnen unsere Wohnungsvergabe gerne.
Nein, die Wohnungsvergabe ist gesetzlich geregelt und liegt bei der LWBK, der Gemeinde oder dem Magistrat.
Bitte halten Sie sich einfach an die Checkliste, die wir Ihnen bei der Wohnungskündigung übermitteln.
Informieren Sie die Hausverwaltung und senden Sie uns die Sterbeurkunde. Die Wohnung muss extra gekündigt werden, außer Angehörige übernehmen den Mietvertrag. Dies muss im Einzelfall geklärt werden, denn auch hier müssen die Voraussetzungen erfüllt sein.
