top of page
Man sieht zwei Hände, die ein kleines Holzhaus berühren.

Entgeltvorschreibung & Jahresabrechnung

Einfach erklärt

Close-Up einer Person, die einen Taschenrechner verwendet und in ein Notizbuch schreibt
  • Alle Betriebskosten werden hier zusammengefasst und auf dem Folgeblatt der Jahresabrechnung aufgeschlüsselt. 

  • Die Heizkosten (ggf. auch die Warmwasserkosten) werden durch eine Heizkostenabrechnungsfirma gesondert abgerechnet. 

  • Je nach Ort und Verfügbarkeit wechselt der Energielieferant für unsere Kund*innen. Um logistisch so effizient wie möglich zu bleiben, wird die Abrechnung für Heiz-/Warmwasserkosten mittels gesonderter Abrechnung von einer Heizkostenabrechnungsfirma vorgenommen (liegt der Jahresabrechnung bei). Nur die finale Summe ist in der Jahresabrechnung angegeben.

  • Es gibt in der Mietvorschreibung einen gesetzlich festgesetzten Betrag, der für die Erhaltung und Verbesserung eines Objekts monatlich eingehoben werden kann.  Dieses Geld wird für jede Anlage gesammelt, gespart und für Arbeiten am Haus und in den Wohnungen verwendet. Die LWBK hebt nicht immer den höchsten Satz ein, sondern nur den, der wirklich für die Erhaltung notwendig ist. In der Jahresabrechnung (Informationsblatt) erfolgt eine genaue Übersicht darüber, welche Kosten für welche Bereiche angefallen sind und wie hoch das Guthaben oder die Schuld (Vorlage durch die LWBK) des Hauses nach Abzug der Ausgaben ist.

  • Die Betriebskosten werden immer auf die Gesamtnutzfläche des Hauses gerechnet. Je nach Größe Ihrer Miet-wohnung zahlen Sie dann anteilig für Ihre Wohnnutzfläche.

  • Abrechnungsbelege können gerne während der Bürozeiten eingesehen werden. Um Wartezeiten zu vermei-den, bitten wir hierfür um telefonische Voranmeldung unter der Tel.-Nr. +43 463 216 26. 

  • Überschüsse aus der Jahresabrechnung sind zum übernächsten Zinstermin zurückzuerstatten. Fehlbeträge aus der Jahresabrechnung sind zum übernächsten Zinstermin zu entrichten. Anspruchsberechtigt bzw. nachzahlungspflichtig sind die Hauptmieter*innen zum Fälligkeitstermin.

  • Auf Basis der Wohnungsgröße werden alle Kosten berechnet.

  • Natürlich sind wir auch gerne persönlich für Sie da, falls weitere Fragen zu Ihrer Jahresabrechnung bestehen. Melden Sie sich einfach bei Ihrer Hausverwalterin oder Ihrem Hausverwalter.

bottom of page