top of page
cheerful-middle-aged-asian-businesswoman-relax-casual-dress-working-home-checking-email-co

De- und Montage

8 einfache Regeln - Was darf sein und was nicht?

1

Sämtliche Arbeiten dürfen nur von konzessionierten Unternehmen ausgeführt werden.

2

Alle mit diesen Arbeiten in Verbindung stehenden Ausbesserungsarbeiten sind von Ihnen durchzuführen.

3

Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass keine Beeinträchtigung der Mitbewohner*innen entsteht, und sind in kürzester Zeit abzuwickeln.

4

Der anfallende Schutt muss von Ihnen beseitigt werden und darf nicht in die Müllcontainer eingebracht werden.

5

Alle mit diesen Sanierungs-, Montage- oder Demontagemaßnahmen verbundenen Kosten gehen ausschließlich zu Ihren Lasten.

6

Im Falle von Schäden können die Kosten nicht unserer Gebäudeversicherung angelastet werden, sondern müssen bei Ihrer Haushaltsversicherung eingereicht werden.

7

Alle Verbesserungen gehen im Falle der Aufkündigung der Wohnung (beiderseitig), nach Wahl der Wohnbaugesellschaft, entweder in das Eigentum der Wohnbaugesellschaft über; Sie haben keinen Anspruch auf Erhalt eines Ablösebetrages, weder von der Wohnbaugesellschaft noch von Nachfolgemieter*innen; oder ist der Urzustand, wiederum unter Inanspruchnahme konzessionierter Unternehmen, wiederherzustellen.

8

Bei Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung treten Sie sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten hinsichtlich der von Ihnen durchgeführten oder beauftragten Arbeiten unentgeltlich an die Wohnbaugesellschaft ab. Zudem haben Sie ausnahmslos alle in diesem Zusammenhang bestehenden Unterlagen (insbesondere Rechnungen etc.) bei Wohnungsrückgabe an die Wohnbaugesellschaft zu übergeben.

Vereinbarung

Persönliche Daten

Ausführende Firma

Geplante Arbeiten

Bestätigung
bottom of page