
Wofür zahle ich was?
Mietvorschreibung einfach erklärt

Zu Betriebskosten zählen z. B. Wasser, Kanal, die Kosten für die Müllentsorgung sowie alles, was den allgemeinen Bereich des Hauses betrifft: also die Beleuchtung und die Reinigung der Gänge, Gartenpflege, Winterdienst etc. Wir heben monatlich einen Betrag ein, um solche laufend anfallenden Kosten zu bezahlen. Spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres werden diese dann gemäß Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (§ 19 WGG) mit Ihnen abgerechnet.
Gemeinnützige Baugesellschaften dürfen laut Gesetz einen geringen und genau geregelten Betrag einheben, um Leerstehungskosten abzudecken.
Für Vermietung zu Wohnzwecken gilt ein begünstigter Steuersatz von 10 %. Gleichzeitig bleibt der Normalsteu-ersatz von 20 % für alle anderen Mietkosten bestehen, also für Lokale, Garagen, Abstellplätze, Heizkosten o. ä.
Ebenfalls mit 10 % verrechnet wird die Umsatzsteuer aus der Verwohnung. Bemessungsgrundlage hierfür ist der geleistete Finanzierungsbeitrag, der pro Jahr mit einem Prozent verwohnt, also abgeschrieben, wird.
Jedes Wohnhaus wird mit Darlehen und Förderungen sowie Eigenmitteln der Wohnbaugesellschaft finanziert. Ausgehend von der Aufschlüsselung berechnet sich dann ein Anteil an der Rückzahlung dieser Finanzierung.
Das ist die einzige Position, mit der tatsächlich die Wohnbaugesellschaft bezahlt wird. Hiermit werden die Haus-verwaltung, Serviceleistungen wie Technik und Wohnungsvergabe sowie die Verrechnung und Ähnliches abgegolten. Die LWBK verrechnet einen Satz weit niedriger als gesetzlich möglich.
Es gibt einen gesetzlich festgesetzten Betrag, der für Erhaltung und Verbesserungen eines Objekts eingehoben wird. Dieses Geld wird für jede Anlage gesammelt, gespart und für Arbeiten am Haus verwendet. Die LWBK hebt nicht immer den höchsten Satz ein, sondern nur den, der wirklich für die Erhaltung notwendig ist.
Diese Kosten werden bei zentraler Wärmeversorgung und Warmwasseraufbereitung vorgeschrieben. Die jährliche Abrechnung erfolgt nach dem Heizkostenabrechnungsgesetz.
Auf Basis der Wohnungsgröße werden alle Kosten berechnet.
Interne Verrechnungsnummer, das Gültigkeitsdatum der Vorschreibung und die Daten des Bestandsobjektes.