Für Ihre Sicherheit: Ihr Rauchmelder
- qstall
- 21. Nov.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 25. Nov.

Seit 1. Juli 2013 müssen in Kärnten nicht nur Neubauten, sondern auch alle bestehenden Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet sein. Diese wurden 2023 im Auftrag der LWBK erneuert.
Wir freuen uns, dass nun auch Sie durch einen neuen, moderen Rauchmelder geschützt werden. Der XSD360A wurde mit einem neuen revolutionären optischen Messsystem entwickelt und ermöglicht damit eine verbesserte Detektion und Qualifizierung unterschiedlicher Rauchmerkmale sowie die präzisesten Alarme. Eine neue optische LED-Vor-Alarmierung ermöglicht eine frühere Meldung von Gefahrenquellen, bevor ein akustisches Alarm-Signal ertönt und erreicht nicht nur dadurch eine Minderung von Täuschungsalarmen und das frühzeitige Reagieren auf sich langsam entwickelnde Brände. Um einen störungsfreien Betrieb der Geräte zu ermöglichen, beachten Sie bitte einige wichtige Punkte:
Rauchmelder helfen Brände frühzeitig zu bemerken. Sie können jedoch weder ein Feuer löschen, noch dessen Entstehung verhindern.
Wenn Gefahr durch Brände besteht, geben die Geräte einen lauten Alarmton ab, der Sie auf die Gefahr aufmerksam macht. Bedenken Sie, dass schlafende Menschen und Tiere die tödlichen Giftgase nicht riechen können. Bereits 3 bis 6 Atemzüge von Brandgasen können tödlich sein.
Bitte beachten Sie:
Die Rauchmelder sind nicht Ihr Eigentum. Missbräuchliche Behandlungen der Geräte und daraus entstehende Servicekosten können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Wenn die Alarmbereitschaft des Gerätes gefährdet ist, ertönt ein regelmäßig kurzer Hinweiston (Help-Signal). Im Falle dieses Signals informieren Sie bitte ihre Hausverwaltung.
Bitte prüfen Sie bei einem Alarm des Rauchmelders, ob wirklich ein Brandherd existiert.
Um einen Störalarm zu vermeiden, sollte der Rauchmelder vor Umgebungseinflüssen geschützt werden. Auch eine vorsichtige, regelmäßige Reinigung mit einem Staubsauger kann Abhilfe schaffen. Informieren Sie Ihre Nachbarn über einen Störalarm, damit nicht unnötig die Feuerwehr alarmiert wird. Achten Sie beim Kochen stets auf eine gute Belüftung der Räume. Ein Störalarm kann durch Betätigung der Prüf-/ Stopp-Taste beendet werden.
Zigarettenrauch löst keinen Alarm aus, sofern der Rauch nicht vorsätzlich und direkt in den Rauchmelder gelangt.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass die Lufteinlässe am umlaufenden Rand der Rauchmelder niemals durch Staub, Schmutz, Farbe oder Klebeband etc. beeinträchtigt werden. Sollte der Rauchmelder nicht richtig auf der Magnetplatte sitzen oder wenn das Gerät von der Magnethalterung entfernt wurde ist die Demontagewarnung aktiv. Es ertönt ein gedämpftes Tonsignal + rotes Blinken, alle 30 Sekunden.
Das Gerät verfügt über eine optische Betriebsanzeige, die standardmäßig deaktiviert ist. Nach Aktivierung blinkt alle 90 Sekunden eine der vier LEDs kurz auf. Um die Betriebsanzeige zu aktivieren, muss die Prüf-/Stopp-Taste länger als 3 Sekunden gedrückt und anschließend losgelassen werden. Um die Betriebsanzeige zu deaktivieren, muss die Prüf-/Stopp-Taste erneut länger als 3 Sekunden gedrückt und anschließend losgelassen werden.
Deaktivierung des Rauchmelders
Klipsen Sie den weißen Deckel des Rauchmelders ab. Drücken Sie den in der Mitte darunter liegenden schwarzen Stift für 4 Sekunden. Nach dem Auslassen ertönt ein Doppelpiepton, danach ist der Rauchmelder deaktiviert.
Bitte montieren Sie den Deckel wieder am Rauchmelder und befestigen Sie diesen wieder auf der Magnetplatte und vergewissern Sie sich, dass dieser fest an der Magnetplatte sitzt und einrastet – dies wird durch einen Doppelpiepton bestätigt.



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