Sicher durch den Winter
- qstall
- 21. Nov.
- 1 Min. Lesezeit
Schneeräumung in unseren Wohnanlagen

Wenn es schneit und friert, stellt sich jedes Jahr die gleiche Frage: Wer sorgt dafür, dass Wege und Zufahrten sicher bleiben?
In unseren Wohnanlagen übernehmen diese Aufgabe entweder ein beauftragtes Fachunternehmen oder zuständige Hausbesorger*innen.
Wer ist wofür verantwortlich?
Gemäß § 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Gehsteige und Gehwege entlang von Liegenschaften in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr von Schnee und Eis befreit werden. Diese Verpflichtung wird von uns – je nach Objekt – durch einen professionellen Winterdienst oder angestelltes Personal erfüllt.
Was Sie als Mieter*in oder Eigentümer*in beachten können:
Rutschgefahr vermeiden: Bitte achten Sie auf glatte Stellen, besonders in den frühen Morgenstunden, wenn Räum- und Streufahrzeuge noch unterwegs sind.
Zugänge freihalten: Halten Sie Haus- und Müllraumzugänge, Notausgänge sowie Feuerwehrzufahrten bitte frei von Schnee oder Gegenständen.
Schnee richtig entsorgen: Bitte werfen Sie Schnee vom Balkon oder Auto nicht auf Gehsteige oder Zufahrten – das kann gefährliche Situationen verursachen.
Private Bereiche: Bei Reihenhäusern oder Eigengärten sind Eigentümer*innen selbst für die Räumung ihrer privaten Flächen verantwortlich.
Salz oder Splitt
Ob Streusalz oder Splitt verwendet wird, hängt von den Vorgaben der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ab. Viele Gemeinden schreiben umweltfreundliche Streumittel vor oder erlauben Salz nur in Ausnahmefällen – etwa bei extremer Glätte.
Unser Tipp:
Rutschfeste Schuhe und ein wenig Geduld bei starkem Schneefall helfen, gut und sicher durch den Winter zu kommen.



Kommentare