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Sommer in der Nachbarschaft!

  • qstall
  • 22. Sept.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 25. Sept.

Die Sonne strahlt, die Tage sind lang, für viele die schönste Zeit des Jahres – Sommer! Gerade in größeren Wohnhäusern mit vielen Wohnungen kommt es aber gerade dann zu Unstimmigkeiten und Reibungspunkten. Damit Sie und Ihre ganze Nachbarschaft den Sommer voll und ganz genießen können, bitten wir alle Kund*innen, sich an einige wichtige Spielregeln zu halten. Das sorgt für mehr Sicherheit, aber vor allem auch für Entspannung. 


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Ruhezeiten


Der Sommer verführt dazu, länger draußen zu bleiben, am Abend die Fenster aufzureißen und die Abendmilde zu genießen oder seinen Balkon zu nutzen. Trotzdem bitten wir Sie, sich an örtliche Ruhezeiten zu halten. 


Berufstätige Personen, ältere Menschen oder kleine Kinder brauchen vor allem nachts genügend Ruhe. 


Die Nachtruhe geht von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. 


Bepflanzung


Wir alle mögen es, wenn es um uns schön grün ist. Die LWBK bemüht sich stets, mit Begrünungsprojekten dafür zu sorgen, dass Ihre Nachbarschaft wohnlich ist. All das folgt aber einem bestimmten Konzept. Das Pflanzen von Blumen und Sträuchern auf Allgemeinflächen ist daher nicht erlaubt.


Grillen


Für viele Menschen gehört der Duft von frisch Gegrilltem zum Sommer einfach dazu. Gleichzeitig kann der Duft aber für alle anderen schnell zur Belästigung werden. Verhindern Sie Rauchentwicklung – vor allem an windigen Tagen. Aus Brandschutzgründen ist das Grillen mit Kohle und Gas untersagt. Greifen Sie hier bitte auf Elektrogrills zurück oder holen Sie eine Genehmigung der Hausverwaltung ein.


Balkonnutzung 


Balkone können vor allem an schönen Tagen zu richtigen Entspannungsoasen werden. Sie sind allerdings auch jener Bereich der Wohnung, der von anderen gesehen werden kann. Von außen sichtbare Wäscheleinen sind daher leider nicht erlaubt (ebenso wenig wie in Fenstern oder auf Gängen). Die Montage und Befestigung diverser Materialien am Balkongeländer sind nicht erlaubt. Verkleidungen, Jalousien und Markisen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung angebracht werden. Blumenkästen müssen innen angebracht werden. 


Ebenso ist das Ausschütteln oder Ausklopfen von Teppichen oder anderer Wäsche nicht erlaubt. Schließlich hat niemand gerne Schmutz der Nachbarn bei sich am eigenen Balkon… 


Pools & Planschbecken


Jeder liebt eine Abkühlung im Sommer. Leider ist das Aufstellen von Pools und Planschbecken sowohl auf Balkonen als auch auf Allgemeinflächen nur mit Genehmigung der Hausverwaltung erlaubt.



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