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Eigentum in Kärnten

  • 1. Juni
  • 2 Min. Lesezeit

Mit der reformierten Wohnbauförderung und der Wohnbau-Milliarde des Bundes entstehen in Kärnten neue Möglichkeiten, Wohneigentum zu erwerben – auch für Menschen mit mittleren und geringen Einkommen.



Neue Wohnbauförderung 2025: Bedarfsorientiert und sozial gerecht


Seit 1. Jänner 2025 gilt in Kärnten ein grundlegend reformiertes Wohnbauförderungssystem. Der bekannte „Häuslbauerbonus“ wurde abgeschafft. An seine Stelle tritt ein bedarfsorientiertes Modell, das sich nach Grundstücksgröße, Einkommen und Wohnnutzfläche staffelt – und gezielt jene unterstützen soll, die sich Wohneigentum ohne Förderung kaum leisten könnten.


Die Kreditkonditionen sind besonders attraktiv: Die Laufzeit beträgt 30 Jahre, der Zinssatz liegt bei 0,5 Prozent für die ersten 20 Jahre und 1,5 Prozent für die letzten zehn. Zusätzlich gibt es einen Annuitätenzuschuss zum Bank- oder Bausparkassenkredit. Wer eine körperliche Beeinträchtigung hat oder Pflegegeld ab Stufe 3 bezieht, kann bei barrierefreien Umbauten – etwa im Zugang zur Wohnung oder in Sanitärräumen – bis zu 20.000,- Euro Förderung erhalten.


Gefördert werden nicht nur Neubauten, sondern auch der Kauf bestehender Wohnungen sowie thermische und barrierefreie Sanierungen. Nachhaltiges Bauen wird durch Bonusbeträge für umweltfreundliche, barrierefreie oder behindertengerechte Bauweisen sowie für thermische Solaranlagen zusätzlich belohnt.



Wohnbau-Milliarde: Rückenwind für den Wohnungsmarkt

Auch auf Bundesebene setzt die Regierung ein starkes Zeichen: Bis Ende 2026 werden insgesamt eine Milliarde Euro in Wohnbauprojekte investiert. Ziel sind 10.000 neue Mietwohnungen, 10.000 Eigenheime und 5.000 Sanierungen – rund 25.000 neue Wohneinheiten österreichweit. Für Kärnten bedeutet das konkrete Impulse für Neubau und Sanierung.


Neben günstigen Wohnkrediten können die Bundesländer Zuschüsse für Neubau- und Sanierungsförderungen beziehen. Ein Ökozuschlag fördert nachhaltiges Bauen. Besonders interessant: Wer ein dringendes Wohnbedürfnis nachweisen kann, ist für zwei Jahre von der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr befreit.


In Kärnten profitiert der Mietmarkt von stabilen, gedeckelten Preisen im gemeinnützigen Wohnbau – ein wichtiges Gegengewicht zum privaten Markt. Gleichzeitig macht die neue Wohnbauförderung den Schritt ins Eigentum für mehr Menschen realistisch. Wer bislang gezögert hat, sollte jetzt die aktuellen Fördermöglichkeiten genau prüfen.

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