Die Wohnungsvergabe derLWBK
- vor 7 Tagen
- 1 Min. Lesezeit

Gemeinnützige Wohnungen unterliegen in Österreich strengen Gesetzen. Um überhaupt Anspruch auf eine Mietwohnung zu haben, muss man gewisse Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen unter anderem Einkommensobergrenzen und es muss ein dringender Wohnbedarf bestehen. Das heißt, dass man einen neuen, ganzjährigen Hauptwohnsitz braucht.
Zusätzlich gibt es aber auch andere Faktoren, die bei der Vergabe eine Rolle spielen können: Kinder oder Kinderzuwachs, soziale oder gesundheitliche Notfälle, ältere Menschen oder auch geringes Einkommen.
Einige Wohnungen, die zur LWBK gehören, werden durch externe Vergabestellen wie Gemeinden, das Land Kärnten etc. zugewiesen. Diese Wohnungen dürfen nicht direkt von uns angeboten werden. Anträge müssen in diesen Fällen direkt bei der jeweiligen Vergabestelle eingereicht werden. Nur Wohnungen, für die die LWBK das Vergaberecht besitzt, können von uns angeboten und direkt zugewiesen werden.
Wohnungen der LWBK werden nach klaren gesetzlichen Vorgaben vergeben und von mehreren Instanzen kontrolliert. Das stellt sicher, dass der Prozess so fair wie möglich bleibt und vor allem jene eine Wohnung bekommen, die sie dringend brauchen.



Kommentare