
Häufige Fragen FAQ
Wohnen leichter machen
Mittels Wohnungsansuchen - Formulare sind über die HP oder direkt bei der Wohnungsvergabe der LWBK erhältlich.
Über unsere Homepage bzw. unsere Wohnungsvergabestelle im Büro der LWBK in Klagenfurt und Villach, sowie über das Wohnungsamt in der jeweiligen Gemeinde.
Die Wohnungen werden nach genau festgelegten Kriterien vergeben, unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Ein Wohnungsansuchen muss aufliegen, ein dringendes, ganzjährig gegebenes Wohnbedürfnis muss gegeben sein, förderrechtliche Bestimmungen müssen erfüllt sein, z.B.: dürfen gewisse Einkommensobergrenzen nicht überschritten werden.
Finanzierungskosten, Betriebskosten, Erhaltungskosten, Verwaltungskosten, Steuern. Bei zentraler Versorgung zudem die Kosten für Heizung, bei Fernwärmeboilern auch das Warmwasser.
Ansuchen sind von Mieter*innen bei der Wohnbeihilfenstelle beim Land Kärnten einzubringen. Die Mietenvorschreibung als Beilage zum Antrag ist über die LWBK erhältlich.
Es besteht eine Gebäudeversicherung (Sparten: Haftpflicht, Leitungswasser, Feuer und Sturmschaden). Für das persönliche Inventar ist jedoch eine eigene Haushaltsversicherung abzuschließen.
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