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Häufige Fragen FAQ

Wohnen leichter machen

  • Wie und wo melde ich mich für eine Wohnung an?
    Mittels Wohnungsansuchen - Formulare sind über die HP oder direkt bei der Wohnungsvergabe der LWBK erhältlich.
  • Wie finde ich eine Wohnung in meiner Stadt oder meiner Gemeinde?
    Über unsere Homepage bzw. unsere Wohnungsvergabestelle im Büro der LWBK in Klagenfurt und Villach, sowie über das Wohnungsamt in der jeweiligen Gemeinde.
  • Gibt es eine Warteliste?
    Die Wohnungen werden nach genau festgelegten Kriterien vergeben, unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
  • Welche Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich eine Wohnung bei der LWBK bekommen kann?
    Ein Wohnungsansuchen muss aufliegen, ein dringendes, ganzjährig gegebenes Wohnbedürfnis muss gegeben sein, förderrechtliche Bestimmungen müssen erfüllt sein, z.B.: dürfen gewisse Einkommensobergrenzen nicht überschritten werden.
  • Welche Kosten sind in der Miete inkludiert?
    Finanzierungskosten, Betriebskosten, Erhaltungskosten, Verwaltungskosten, Steuern. Bei zentraler Versorgung zudem die Kosten für Heizung, bei Fernwärmeboilern auch das Warmwasser.
  • Wann erhalte ich Wohnbeihilfe?
    Ansuchen sind von Mieter*innen bei der Wohnbeihilfenstelle beim Land Kärnten einzubringen. Die Mietenvorschreibung als Beilage zum Antrag ist über die LWBK erhältlich.
  • Sind die Wohnungen versichert?
    Es besteht eine Gebäudeversicherung (Sparten: Haftpflicht, Leitungswasser, Feuer und Sturmschaden). Für das persönliche Inventar ist jedoch eine eigene Haushaltsversicherung abzuschließen.
  • Darf ich Haustiere halten?
    Kleine Haustiere sind erlaubt. Für die Haltung eines Hundes ist ein Antrag an die Hausverwaltung zu stellen. Exotische Tiere wie Schlangen, Spinnen usw. sind nicht erlaubt.
  • Darf ich meine Wohnung untervermieten?
    Ohne ausdrückliche Zustimmung der LWBK als Vermieter*in ist eine Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung nicht gestattet.
  • Kann ich eine Wohnung tauschen oder wechseln?
    Dafür ist mit unserer Wohnungsvergabestelle Kontakt aufzunehmen.
  • Was muss ich tun, wenn ich einen Garagenplatz möchte?
    Dafür ist ein Antrag bei unserer Wohnungsvergabestelle abzugeben - Formulare liegen auf.
  • Was muss ich tun, wenn ich einen Schaden verursacht habe?
    Schäden am Mietobjekt sind unserer Hausverwaltung unverzüglich zu melden.
  • Wer ist verantwortlich für Reparaturen?
    Hierfür wenden Sie sich unmittelbar an Ihre*n Hausverwalter*in. In vielen Fällen werden Reparaturen von der LWBK übernommen. Für manche Schäden müssen jedoch die Mieter*innen selbst aufkommen.
  • Ich würde gerne etwas umbauen oder renovieren. Was muss ich beachten?
    Bitte setzen Sie sich dafür zeitgerecht mit der Hausverwaltung in Verbindung und stimmen Sie die Arbeiten gemeinsam ab.
  • Darf ich die Wohnung neu streichen?
    Ja. Bei Rückgabe einer Mietwohnung dürfen Wände aber nicht knallig bunt sein.
  • Kann ich meine Mietwohnung auch kaufen?
    Dies ist im Einzelnen zu prüfen, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
  • Muss ich Partner*innen, Freund*innen oder Kinder melden, die bei mir wohnen?
    Ja, als Hauptmieter*innen sind Sie zugleich Unterkunftgeber*innen für alle weiteren Bewohner*innen.
  • Was ist bei Namensänderung zu tun?
    In diesem Fall übermitteln Sie das Behördenschreiben an unsere Hausverwaltung, damit die Aufzeichnungen aktualisiert werden.
  • Was mache ich, wenn ich mich von jemandem gestört fühle, der*die sich nicht an die Hausordnung hält?
    Bitte versuchen Sie in diesem Fall mit dem*der Verursacher*in darüber zu sprechen bzw. können Sie sich bei Reklamationen oder Beschwerden an unsere Hausverwaltung wenden.
  • Was muss ich tun, wenn ich meine Wohnung kündigen will?
    Eine Wohnungskündigung ist immer schriftlich einzubringen - Formulare liegen auf.
  • Welche Fristen muss ich beachten?
    Die Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag bzw. können Sie sich bei Fragen dazu an unsere Wohnungsvergabe wenden.
  • Darf ich meine Wohnung selbst weitervermitteln?
    Nein, das Vergaberecht ist genau definiert und kann bei der LWBK, Gemeinde, Magistrat etc. liegen.
  • Was muss ich beim Ausziehen beachten?
    Bitte beachten Sie dazu die Punkte der Checkliste, die Ihnen bei der Wohnungskündigung übermittelt wurde.
  • Was muss ich in einem Sterbefall machen?
    Bitte informieren Sie die Hausverwaltung darüber und übermitteln Sie das Behördendokument (Sterbeurkunde). Beachten Sie, dass die Wohnung zusätzlich schriftlich zu kündigen ist, wenn das Mietverhältnis nicht auf Eintrittsberechtigte übergehen soll.

Klare Antworten auf viele Fragen!

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