Menschen mit niedrigem Einkommen, die ihre Energiekosten alleine nicht (mehr) stemmen können und von der Kelag Energie & Wärme mit Wärme beliefert werden, können bei um finanzielle Unterstützung ansuchen, welche das Energieunternehmen ermöglicht.
Kund*innen der Kelag Energie & Wärme, die sich in einer Notlage befinden, können sich an die Caritas wenden. Voraussetzung für die Gewährung der finanziellen Hilfe ist die Armutsgefährdungsschwelle*; sie beträgt bei einem Einpersonenhaushalt 1.371,00 Euro pro Monat. Die Caritas prüft die ökonomische Bedürftigkeit, hilft beim Ausfüllen des Antrages und veranlasst die Anweisung der Pauschale von 250,00 Euro.
So kommen Sie zum Hilfspaket:
Füllen Sie das KELAG Ansuchen aus
Füllen Sie das CARITAS Ansuchen aus
Meldezettel beilegen
Einkommensnachweis beilegen
Heizkostenabrechnung der jeweiligen Periode beilegen
Senden Sie uns die Ansuchen zur Frei- und Weitergabe an bewohnerservice@lwbk.at oder geben Sie es bei uns während der Öffnungszeiten ab.
Direktkund*innen wird der Zuschuss auf dem Kundenkonto gutgeschrieben. Bei indirekten Kund*innen gibt es eine Überweisung auf das von ihnen bekanntgegebene Bankkonto.
*Armutsgefährdungsschwelle
Die aktuelle Armutsgefährdungsschwelle (60 Prozent des Median-Einkommens) beträgt 1.371 € monatlich für einen Einpersonenhaushalt (12 Mal im Jahr). Der Wert erhöht sich um den Faktor 0,5 pro weitere erwachsene Person im Haushalt und um den Faktor 0,3 pro Kind (unter 14 Jahre) im Haushalt.
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